Zusatz zur Satzung der KAB Münster
für KAB Pfalzdorf
§ 18 Vertrauensleute
Zu folgenden Anlässen sind Mitglieder von den Vertrauensleuten zu besuchen:
Krankenbesuche:
Krankenbesuche werden bei allen Mitgliedern gemacht, die im
Krankenhaus liegen oder zu Hause für längere Zeit bettlägerig sind. Es
kann etwa 5 Euro für ein kleines Mitbringsel ausgegeben werden.
Geburt:
Zur Geburt eines Kindes kann ein Geschenk im Wert von 5 Euro überreicht werden.
Geburtstage:
Besucht werden alle Mitglieder anläßlich des 65., des 70., des 75. und 80.
Geburtstages Die über 80jährigen werden an jedem Geburtstag besucht.
Für ein kleines Geschenk kann 5 Euro ausgegeben werden.
Hochzeit:
Hierzu wird ein Geschenk im Wert von etwa 15 Euro überreicht.
Silberhochzeit:
Hierzu wird ein Geschenk im Wert von etwa 15 Euro überreicht.
Goldhochzeit:
Hierzu wird ein Geschenk im Wert von etwa 25 Euro überreicht.
Falls der zuständige Vertrauensmann/frau verhindert ist einen dieser
Besuche zu machen, soll der Vorstand verständigt werden. In diesen Fällen
wird dann der Vorstand einspringen. Über Hochzeiten, Geburten und
längeren Krankheitsfällen sollte der Vorstand informiert werden.
Die Höhe der Beträge können in der Generalversammlung geändert werden.
Diese Satzung wurde auf der Generalversammlung der KAB St.Martinus
Pfalzdorf am 11. März 2011 in Pfalzdorf beschlossen