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KAB Recht PDF Drucken
Die KAB gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz im Sozial- und Arbeitsrecht.
Was bedeutet das für Sie als KAB Mitglied?

Das Sozialrecht umfasst z.B. die Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung oder auch Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht. Der KAB Rechtschutz vertritt dabei seine Mitglieder bei Unstimmigkeiten bis zum Bundessozialgericht, der letzten Instanz.
Beim Arbeitsrecht vertreten ausgebildete Rechtschutzsekretäre die Mitglieder bis zur ersten Instanz.

In unserem Bezirksbüro in Wesel berät Sie ab dem 01. August 2010

Benedikt Kemper

Er wird Nachfolger von Ulrich Richartz, dem wir auf diesem Weg für seine Arbeit danken.
Weitere Informationen wie die genauen Kontaktdaten finden Sie hier und hier.
Eine telefonische Terminabsprache ist in jedem Fall erforderlich.