| KAB Recht |
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Die KAB gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz im Sozial- und Arbeitsrecht.
Was bedeutet das für Sie als KAB Mitglied? Das Sozialrecht umfasst z.B. die Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung oder auch Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht. Der KAB Rechtschutz vertritt dabei seine Mitglieder bei Unstimmigkeiten bis zum Bundessozialgericht, der letzten Instanz. In unserem Bezirksbüro in Wesel berät Sie ab dem 01. August 2010 Benedikt Kemper Er wird Nachfolger von Ulrich Richartz, dem wir auf diesem Weg für seine Arbeit danken. |