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Mit einem Sozialbeitrag der KAB Deutschlands möchten wir es Menschen in besonderen, finanziell schwierigen Lebenssituationen möglich machen, in der KAB Deutschlands Mitglied zu werden und KAB Mitgliedern, die in eine solche Lebenssituation gekommen sind, ihre KAB-Mitgliedschaft trotzdem aufrecht zu erhalten.
Der Sozialbeitrag kann gewährt werden für
- Personen im Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Personen mit Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Personen in einer schulischen/beruflichen Ausbildung
Die Höhe des Sozialbeitrags beträgt
- für Einzelmitglieder 2,50 €/Monat.
- für eine Mitgliedschaft von Ehepaaren insgesamt 3,00 €/Monat (je Person 1,50€).
Hinzu kommt noch der Ortsbeitrag von 0,50€/Monat.
Wenn sich die finanzielle Situation der KAB–Mitglieder verbessert, ist dies dem zuständigen KAB Sekretariat mitzuteilen. Danach wird der reguläre Mitgliedsbeitrag berechnet.
Durch den Sozialbeitrag werden die Mitgliedsrechte nicht eingeschränkt.
Das Mitglied muss durch seine schriftliche Mitteilung bestätigen, dass er/sie im Bezug von ALG II, Grundsicherung oder einer schulischen/beruflichen Ausbildung steht
Die schriftliche Mitteilung wird vom KAB Mitglied ausgefüllt und unterzeichnet.
Unten finden Sie das passende Formular dafür, welches Sie bitte beim Vorstand oder den Vertrauensleuten einreichen. |